Nicht frei fahrende Fähren müssen führen:
Bei Nacht:
- Litera aein weißes helles, von allen Seiten sichtbares Licht in einer Höhe von mindestens 5 m;
- Litera bein grünes helles, von allen Seiten sichtbares Licht etwa 1 m über dem Licht nach Litera a,
Bei Tag:
einen grünen Ball in einer Höhe von mindestens 6 m. Die Höhe darf jedoch verringert werden, wenn die Fähre eine Länge von weniger als 20 m aufweist.