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BGBl. II Nr. 76/2019

kundgemacht 21.03.2019 RIS↗
Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Arbeitsmarktsprengelverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 76/2019× zu AMSprV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprV) 12 § 0↗RIS↗
§ 4geändertAbs 2 Z 1 bis Z 5, Z 5a (entfallen), Z 6, Z 7, Z 7a (entfallen), Z 8 bis Z 10, Z 11 bis Z 13 (neu)
in Kraft 24.04.2017 – 24.03.2019 · idF BGBl. II Nr. 83/2017 · danach: BGBl. II Nr. 76/2019 § 4↗RIS↗
in Kraft 25.03.2019 – 27.10.2019 · idF BGBl. II Nr. 76/2019 · danach: BGBl. II Nr. 283/2019 § 4↗RIS↗
§ 4.
(1) Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).
(2) Nach Bezirken und Wirtschaftsklassen sind eingerichtet:
1. Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, für die Bezirke 1/3/4 mit dem Fachzentrum Bank/Versicherung/EDV/Immobilien; Recht/Beratung/Bank/Versicherung/EDV/Immobilien
2. Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße, für die Bezirke 2/20 mit dem Fachzentrum Metall/Chemie/Energie/Wasser; den 2. Bezirk
3. Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, für die Bezirke 5/6/7/8 mit dem Fachzentrum Einzelhandel; Groß- und Einzelhandel/Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
4. Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, für die Bezirke 9/19 mit dem Fachzentrum Gesundheit/Sozialwesen; Gesundheit/Sozialwesen/Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung/Kultur
5. Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße, für den 10. Bezirk mit dem Fachzentrum Verkehr/Agrar/Nahrung/Textil/Sachgüter;
5a. Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse, für den 11. Bezirk mit dem Fachzentrum Recht/Beratung/Kultur;
6. Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße, Hauffgasse für die Bezirke 12/23 mit dem Fachzentrum Personalbereitstellung/Berufliche Rehabilitation; den 11. Bezirk
7. Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai, Schönbrunner Straße für die Bezirke 13/14 12/23 mit dem Fachzentrum Fremdenverkehr; Personalbereitstellung
7a. Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße, für den 15. Bezirk mit dem Fachzentrum Erziehung/Unterricht/öffentliche Verwaltung;
8. Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse, Hietzinger Kai für die Bezirke 16/17/18 13/14 mit dem Fachzentrum Bauwesen; Beherbergung/Gastronomie/Primärsektor
9. Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße, Johnstraße für den 21 15. Bezirk mit dem Fachzentrum Großhandel/Werbung/Druck/Foto;
10. Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße, Huttengasse für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste. die Bezirke 16/17/18
11. Arbeitsmarktservice Wien Jägerstraße für den 20. Bezirk mit dem Fachzentrum Produktionssektor/Bauwesen (ohne Bauträger)/Handel mit Kfz/Instandhaltung und Reparatur von Kfz
12. Arbeitsmarktservice Wien Schlosshofer Straße für den 21. Bezirk
13. Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Facility/Verkehr/Persönliche Dienste.
(3) Die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstellen gemäß Abs. 2 richtet sich, soweit Abs. 4 und Abs. 5 nicht anderes bestimmen,
… 9 unveränderte Absätze
1. für Personen nach deren Wohnbezirk und
2. für Unternehmen nach deren Zugehörigkeit zur Wirtschaftsklasse des jeweiligen Fachzentrums.
(4) Das Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche ist eingerichtet
1. für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und
2. für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen
und örtlich für ganz Wien zuständig.
(5) Für Angelegenheiten und Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, in der jeweils geltenden Fassung, ist das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (Abs. 2 Z 1) sowohl für Personen als auch für Unternehmen örtlich für ganz Wien zuständig.
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