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BGBl. I Nr. 50/2019

kundgemacht 12.06.2019 RIS↗Parlament↗
Bundesgesetz über die Einrichtung eines Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens und Änderung des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen und das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 50/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

IQS-Gesetz (IQS-G) neu § 0↗RIS↗
§ 14neu
in Kraft ab 13.06.2019 · idF BGBl. I Nr. 50/2019 § 14↗RIS↗

3. Teil
Schlussbestimmungen

Verweisung auf andere Rechtsvorschriften

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.
  2. Absatz 2,Unbeschadet des Absatz eins, beziehen sich Verweise auf das BIFIE-Gesetz 2008 auf die mit 30. Juni 2020 geltende Fassung.