BGBl. I Nr. 64/2019
Änderung des Börsegesetzes 2018
Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 184neu
Informationen über die Durchführung
Paragraph 184,
Die FMA hat die Europäische Kommission über wesentliche praktische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Bestimmungen dieses Abschnitts oder Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts durch Intermediäre aus der Europäischen Union oder aus Drittländern zu unterrichten.