BGBl. I Nr. 95/2019
Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020
neu
§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Anweisung der Mittel
Paragraph 3,
Die Mittel gemäß Paragraph eins, werden jeweils im Dezember 2019 und 2020 zur Anweisung gebracht.