Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 2020 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Juli 2020 tritt die Verordnung der Präsidentin des Nationalrates betreffend die Grundausbildungsverordnung der Parlamentsdirektion, Bundesgesetzblatt römisch zwei. Nr. 224 aus 2011,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt römisch zwei. Nr. 149 aus 2013,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 305/2020
Grundausbildungsverordnung-PDion
Verordnung des Präsidenten des Nationalrates über die Grundausbildung für die Bediensteten der Parlamentsdirektion (Grundausbildungsverordnung-PDion)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Paragraph 11,
- Absatz 2,Für Bedienstete, deren Ausbildungspläne vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erstellt wurden, gilt Folgendes:
- Ziffer einsBis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 kann die Grundausbildung aufgrund des ursprünglichen Ausbildungsplans abgeschlossen werden. Dabei gelten die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung gültigen Bestimmungen.
- Ziffer 2Ab 1. Jänner 2021 sind die ursprünglichen Ausbildungspläne entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung anzupassen. Bereits erfolgreich absolvierte Ausbildungsmodule sind gemäß Paragraph 10, anzurechnen.