Betriebsorganisation;
BGBl. II Nr. 339/2020
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 59neu
Betriebsvorschriften
Paragraph 59,
Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber hat Vorschriften für den sicheren Betrieb des Forschungsreaktors zu erstellen, bei Bedarf zu aktualisieren und den betroffenen Personen zur Kenntnis zu bringen. Die Betriebsvorschriften müssen mindestens Folgendes enthalten:
- Ziffer eins
- Ziffer 2organisatorische Voraussetzungen für den Betrieb des Forschungsreaktors;
- Ziffer 3Betriebsordnungen, in denen Regelungen für den Betrieb des Forschungsreaktors festgelegt sind, insbesondere betreffend Betrieb der Reaktorwarte, Strahlenschutz, Brandschutz, Instandhaltung, Sicherung des Kernbrennstoffs und von radioaktiven Quellen, die für den Betrieb benötigt werden, sowie Zutritt;
- Ziffer 4Vorgangsweise für die routinemäßige Nutzung des Forschungsreaktors und der zugehörigen Einrichtungen;
- Ziffer 5Bedienungsanleitungen für die sicherheitsrelevanten Systeme;
- Ziffer 6technische Spezifikationen einschließlich Sicherheitsgrenzwerte;
- Ziffer 7Kriterien für das Erkennen und das Bewerten von sicherheitsrelevanten Ereignissen sowie zu veranlassende Maßnahmen im Fall solcher Ereignisse;
- Ziffer 8Auflistung der meldepflichtigen Ereignisse gemäß Paragraph 66, Absatz 2,;
- Ziffer 9Vorkehrungen gemäß Paragraph 60, Absatz 3, Ziffer 2, zur Registrierung, Evaluierung und Dokumentation interner und externer sicherheitsrelevanter Betriebserfahrungen;
- Ziffer 10Wiederholungsprüfungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen;
- Ziffer 11Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung einer effektiven Sicherheitskultur.