Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 4/2020

kundgemacht 03.01.2020 RIS↗
Frauenförderungsplan BMNT 2019
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Frauenförderungsplan BMNT 2019)
Kundmachung BGBl. II Nr. 4/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMNT 2019 neu § 0↗RIS↗
§ 24neu
in Kraft ab 04.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 4/2020 § 24↗RIS↗

Aus- und Weiterbildung für Bedienstete der Dienststellen

Paragraph 24,

  1. Absatz eins,Nach den budgetären Möglichkeiten und den Erfordernissen des Dienstbetriebes sind vermehrt auch in den Bundesländern Kursangebote für Bedienstete der Dienststellen vorzusehen.
  2. Absatz 2,Bediensteten der Dienststellen ist die Teilnahme an Seminaren an der Verwaltungsakademie des Bundes zu ermöglichen, sofern dem nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Paragraph 22, Absatz 2, ist dabei sinngemäß anzuwenden.