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BGBl. II Nr. 408/2020

kundgemacht 23.09.2020 RIS↗
Änderung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 408/2020× zu BO 1994×

Änderungen durch diese Kundmachung

Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BO 1994) 3181 § 0↗RIS↗
§ 9geändertAbs 2
in Kraft 01.01.1994 – 31.12.2020 · idF BGBl. Nr. 951/1993 · danach: BGBl. II Nr. 408/2020 § 9↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2021 · idF BGBl. II Nr. 408/2020 § 9↗RIS↗
§ 9.
(1) Die Kommission zur Feststellung der Kenntnisse setzt sich mindestens aus je einem Vertreter der zuständigen Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen und der Kammer für Arbeiter und Angestellte zusammen. Weitere Mitglieder können im Einvernehmen zwischen der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen und der Kammer für Arbeiter und Angestellte bestellt werden.
(2) Die Feststellung der Kenntnisse kann sowohl schriftlich, elektronisch als auch mündlich erfolgen.