Absatz eins,Zu melden sind unabhängig vom Lagerort:
- Ziffer einsWertpapier-Eigenbestände (ausgenommen Auslandsfilialen), gleichgültig, ob sie selbst verwahrt werden, oder bei Dritten zur Verwahrung liegen,
- Ziffer 2Transaktionen und Bestände von für andere verwahrten oder verwalteten Wertpapieren (ausgenommen Eigenbestände anderer meldepflichtiger Einheiten) gemäß dem Erhebungsschaubild AWWPI (Anlage E).