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BGBl. I Nr. 50/2020

kundgemacht 17.06.2020 RIS↗Parlament↗
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Kundmachung BGBl. I Nr. 50/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) neu § 0↗RIS↗
§ 133neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. I Nr. 50/2020 § 133↗RIS↗

Zentrales Dosisregister

Paragraph 133,

  1. Absatz eins,Im Zentralen Dosisregister sind zu sammeln, zu speichern und bereitzustellen:
    1. Ziffer eins
      Daten aus der Dosisermittlung für strahlenexponierte Arbeitskräfte gemäß Paragraph 71,,
    2. Ziffer 2
      Daten aus der Dosisermittlung für fliegendes Personal gemäß Paragraph 88, Absatz 2, Ziffer eins,,
    3. Ziffer 3
      Daten aus der Dosisermittlung für raumfahrende Personen gemäß Paragraph 91, Absatz 3,,
    4. Ziffer 4
      Daten aus der Dosisermittlung gemäß Paragraph 84, Absatz eins, Ziffer 2,,
    5. Ziffer 5
      Daten aus einer gemäß Paragraph 108, Absatz 5, vorgeschriebenen Dosisermittlung,
    6. Ziffer 6
      Daten aus der Dosisermittlung für Notfalleinsatzkräfte gemäß Paragraph 115, Absatz eins,,
    7. Ziffer 7
      Daten aus den Dosisaufzeichnungen in Strahlenschutzpässen gemäß Paragraph 81, Absatz 2,,
    8. Ziffer 8
      Daten aus der Dosisermittlung bei unfallbedingter Exposition sowie
    9. Ziffer 9
      Beurteilung der Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen gemäß Paragraph 69,
  2. Absatz 2,Die Überschreitung von gemäß Paragraph 9, Ziffer eins, für die berufliche Exposition im Verordnungsweg festgelegten Dosisgrenzwerten ist der zuständigen Behörde vom Zentralen Dosisregister auf elektronischem Weg zur Kenntnis zu bringen.
  3. Absatz 3,Die im Zentralen Dosisregister gespeicherten Daten sind im Register aufzubewahren, bis die betreffende Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre lang nach Beendigung der mit der Exposition verbundenen Arbeit.
  4. Absatz 4,Im Zentralen Dosisregister ist auch ein Register über ausgestellte Strahlenschutzpässe zu führen.