umschlossene radioaktive Quellen im Zusammenhang mit gemäß den Paragraphen 16, oder 17 bewilligten Tätigkeiten,
BGBl. I Nr. 50/2020
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 134neu
Zentrales Quellenregister
Paragraph 134,
Im Zentralen Quellenregister sind Daten über
- Ziffer eins
- Ziffer 2umschlossene radioaktive Quellen, die in gemäß Paragraph 33, bauartzugelassenen Geräten enthalten sind,
- Ziffer 3den Fund von umschlossenen radioaktiven Quellen gemäß Paragraph 138, Absatz 3, Ziffer 3, sowie
- Ziffer 4das Inverkehrbringen, den Bezug, die Weitergabe sowie die Verbringung von gemäß Paragraph 33, bauartzugelassenen Geräten
zu sammeln, zu speichern und bereitzustellen.