der strahlenexponierten Arbeitskräfte, unbeschadet der Regelung des Paragraph 79, für externe Arbeitskräfte, und
BGBl. I Nr. 50/2020
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 67neu
17. Abschnitt
Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften
Verantwortlichkeit
Paragraph 67,
Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber bzw. die Verwenderin/der Verwender eines bauartzugelassenen Gerätes ist verantwortlich für den Strahlenschutz
- Ziffer eins
- Ziffer 2der sonstigen Arbeitskräfte, die mit den Strahlenquellen umgehen oder sich in Kontroll- oder Überwachungsbereichen aufhalten.