BGBl. II Nr. 196/2021
Änderung der Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau-Ausbildungsordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11geändertAbs 3 lit c
… 5 unveränderte Absätze
Fachgespräch
§ 11.
(1) Das Fachgespräch ist nach Beendigung der Prüfarbeit vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
(2) Im Fachgespräch ist mit Prüfungsaufgaben, die sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag beziehen, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin die Möglichkeit hat, die erworbenen beruflichen Kompetenzen möglichst umfassend darzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen.
(3) Das Fachgespräch hat sich auf folgende Kompetenzbereiche zu erstrecken:
a) Sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten
b) Warenwirtschaft
c) Abrechnung Speisen und Getränke
(4) Zur Beurteilung des Fachgesprächs sind folgende Kriterien heranzuziehen:
… 3 unveränderte Absätze
a) die fachliche Richtigkeit
b) die Effizienz bzw. Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Lösungen
(5) Das Fachgespräch soll für jeden Prüfungskandidaten/jede Prüfungskandidatin zumindest 15 Minuten dauern. Es ist nach 20 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin nicht möglich ist.