BGBl. II Nr. 198/2021
Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Binnenschifffahrt erlassen werden (Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Dem Lehrling ist vom Lehrberechtigten im Laufe des 1. Lehrjahres der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben, eine Ausbildung in Erster Hilfe zu besuchen, sofern diese Unterweisung nicht von der Berufsschule vermittelt oder dort angeboten wird.