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BGBl. II Nr. 203/2021

kundgemacht 30.04.2021 RIS↗
Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Kundmachung BGBl. II Nr. 203/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen neu § 0↗RIS↗
§ 19neu
in Kraft ab 01.05.2021 · idF BGBl. II Nr. 203/2021 § 19↗RIS↗

Eventkaufmann/Eventkauffrau

Paragraph 19,

  1. Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
    1. Ziffer eins
      im Bereich Konzeptentwicklung
      1. Litera a
        anhand eines Kurzbriefings ein Grundkonzept für eine Veranstaltung zu erstellen.
    2. Ziffer 2
      im Bereich Kundenmanagement
      1. Litera a
        ein Angebot zu kalkulieren.
      2. Litera b
        ein Schriftstück im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu erstellen.
      3. Litera c
        eine Reklamation zu bearbeiten.
    3. Ziffer 3
      im Bereich Veranstaltungsmanagement und -durchführung
      1. Litera a
        einen Veranstaltungsplan zu erstellen (zB Ablauf- oder Regieplan).
      2. Litera b
        einen Personaleinsatzplan zu erstellen.
    4. Ziffer 4
      im Bereich Veranstaltungsmarketing
      1. Litera a
        briefingkonforme Marketingmaßnahmen zu definieren.
    5. Ziffer 5
      im Bereich Beschaffung
      1. Litera a
        Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu begründen.
      2. Litera b
        eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
      3. Litera c
        Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
    6. Ziffer 6
      im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
      1. Litera a
        eine Online-Zahlung vorzubereiten.
      2. Litera b
        die Offene-Posten-Liste zu verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen zu setzen.
      3. Litera c
        einfache Kennzahlen zu ermitteln (zB Deckungsbeitragsermittlung).
  2. Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat in Form eines Kundengesprächs stattzufinden (zB Briefinggespräch und/oder Behandlung eines Angebots).