Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem der kaufmännisch-administrativen Lehrberufe gemäß dieser Verordnung kann eine auf den Prüfungsgegenstand Geschäftsprozesse und Fachgespräch eingeschränkte Zusatzprüfung gemäß Paragraph 27, Absatz 2, des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2020, (BAG), in einem anderen kaufmännisch-administrativen Lehrberuf gemäß dieser Verordnung abgelegt werden.
BGBl. II Nr. 203/2021
Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 38neu
Eingeschränkte Zusatzprüfung
Paragraph 38,
- Absatz 2,Die Zusatzprüfung gemäß Absatz eins, besteht aus den Gegenständen Geschäftsprozesse und Fachgespräch für den jeweiligen Lehrberuf.
- Absatz 3,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement gemäß Paragraph 3, Absatz 2, des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 298 aus 1990,, in der geltenden Fassung, kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin abgelegt werden. Die Zusatzprüfung umfasst den Gegenstand Fachgespräch (Paragraphen 7 und 11 Absatz 2,).
- Absatz 4,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin kann eine eingeschränkte Zusatzprüfung gemäß Paragraph 27, Absatz 2, BAG im Lehrberuf Hotelkaufmann/Hotelkauffrau abgelegt werden. Diese umfasst den schriftlichen Teil des Gegenstandes Geschäftsprozesse. Von der Prüfungskommission ist zumindest eine Aufgabe aus jedem der zwei folgenden Bereiche zu stellen.
- Ziffer einsAngebotsentwicklung:
Er/Sie hat- Litera aeinfache Kennzahlen zu ermitteln,
- Litera beine Statistik zu erstellen oder
- Litera cein Packageangebot zu entwickeln und zu kalkulieren.
- Ziffer 2Veranstaltungsmanagement und -durchführung:
Er/Sie hat- Litera aVorschläge für eine Veranstaltung zu erstellen oder
- Litera bUnterlagen für eine Veranstaltung aufzubereiten.
- Ziffer 3Für die Bewertung des schriftlichen Teils sind folgende Kriterien maßgebend:
- Litera akorrekte und vollständige Aufgabenlösung,
- Litera bPraxistauglichkeit und
- Litera csprachlich korrekte und adäquate Ausdrucksweise.
- Ziffer 4Die Prüfung im schriftlichen Teil hat grundsätzlich computerunterstützt zu erfolgen, abgesehen von infrastrukturbedingten Ausnahmefällen.
- Ziffer 5Die Aufgaben im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission so zu konzipieren, dass sie in 50 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.