BGBl. II Nr. 215/2021
Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen – LBVO-abschlPrüf und Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Leistungsbeurteilung bei abschließenden Prüfungen (Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen – LBVO-abschlPrüf) erlassen und die Leistungsbeurteilungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Geltungsbereich, Regelungsgegenstand
Paragraph eins,
Diese Verordnung findet Anwendung auf die Beurteilung von Prüfungsgebieten der Klausurprüfung, ausgenommen graphische und praktische Klausurarbeiten, einer Prüfungskandidatin oder eines Prüfungskandidaten an öffentlichen und an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen der im Schulorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, und im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966, geregelten Schularten sowie deren in Semester gegliederter Sonderformen, oder von Prüfungen gemäß dem Berufsreifeprüfungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997,.