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BGBl. II Nr. 215/2021

kundgemacht 11.05.2021 RIS↗
Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen – LBVO-abschlPrüf und Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Leistungsbeurteilung bei abschließenden Prüfungen (Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen – LBVO-abschlPrüf) erlassen und die Leistungsbeurteilungsverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 215/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Leistungsbeurteilungsverordnung für abschließende Prüfungen (LBVO-abschlPrüf) neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 12.05.2021 · idF BGBl. II Nr. 215/2021 § 6↗RIS↗

Anwendung anderer Rechtsvorschriften und Verweisungen

Paragraph 6,

Die Anwendung anderer Regelungen, insbesondere der Prüfungsordnungen einzelner Schularten, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.