Absatz eins,Packstellen haben wöchentlich Menge (in Stück) und Preis für vermarktete Eier der Güteklasse A, sortiert auf Höcker und in Kleinverpackungen, nach den Gewichtsklassen XL, L, M und S gemäß Artikel 4, Absatz eins, sowie den Mischklassen XL/L, L/M und M/S getrennt und getrennt nach den folgenden Kategorien gemäß Artikel 12, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 589 aus 2008, mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234 aus 2007, des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier, Amtsblatt Nummer L 163 vom 24.06.2008 Seite 6, sowie getrennt nach Ursprungsland, zu melden:
- Ziffer einsEier aus biologischer Produktion,
- Ziffer 2Eier aus Freilandhaltung,
- Ziffer 3Eier aus Bodenhaltung und
- Ziffer 4Eier aus Käfighaltung.