BGBl. II Nr. 326/2021
Änderung der Passverordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Passverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändert
§ 3.
Dienstpässe werden nach dem Muster der Anlage D ausgestellt; das Format wird mit 8,8 cm x 12,5 cm festgelegt. Die Farbe des Einbandes ist mittelblau, der Paß umfaßt 36 Seiten. Zwischen den 34 Seiten 2 und 3 ist eine Plastikfolie angebracht, die nach dem Bedrucken der Seite 2 (Personaldaten und maschinenlesbare Zone) mit dieser verschweißt wird. Die maschinenlesbare Zone erstreckt sich mit einer Höhe von 2,1 cm entlang des unteren, 12,5 cm langen Randes der Seite 2 Personaldatenseite.