BGBl. II Nr. 326/2021
Änderung der Passverordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Passverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändert
§ 6.
Soweit die technischen Voraussetzungen dazu vorliegen, ist auf der Personalisierungsseite ein zusätzliches Schattenbild mittels Laserperforation sind im Reisepass und am Personalausweis zusätzliche Sekundärlichtbilder einzubringen.