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BGBl. II Nr. 333/2021

kundgemacht 23.07.2021 RIS↗
Betonfertigteiltechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Betonfertigteiltechnik (Betonfertigteiltechnik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 333/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Betonfertigteiltechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.08.2021 · idF BGBl. II Nr. 333/2021 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Betonfertigteiltechnik

Paragraph eins,

  1. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betonfertigteiltechniker bzw. Betonfertigteiltechnikerin) oder auf Wunsch geschlechtsneutral zu bezeichnen.