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BGBl. II Nr. 338/2021

kundgemacht 23.07.2021 RIS↗
Veranstaltungstechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Veranstaltungstechnik (Veranstaltungstechnik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 338/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Veranstaltungstechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.08.2021 · idF BGBl. II Nr. 338/2021 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Veranstaltungstechnik

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Veranstaltungstechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Veranstaltungstechniker bzw. Veranstaltungstechnikerin) oder auf Wunsch geschlechtsneutral anzuführen.