BGBl. II Nr. 339/2021
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrberuf Vergolden und Staffieren
Paragraph eins,
- Absatz eins,Der Lehrberuf Vergolden und Staffieren ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
- Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Vergolder und Staffierer bzw. Vergolderin und Staffiererin) oder auf Wunsch geschlechtsneutral zu bezeichnen.
UNESCO Weltkulturerbe
Paragraph 2,
Das österreichische Handwerk „Vergolden und Staffieren“ mit all seinen Techniken und seinem tradierten Wissen wurde von der österreichischen UNESCO-Kommission 2017 in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Es ist somit geschützt und wird von der österreichischen UNESCO-Kommission betreut.
Berufsprofil
Paragraph 3,
- Absatz eins,Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft für Vergolden und Staffieren über die in Absatz 2 und 3 festgelegten beruflichen Kompetenzen.
- Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche:
- Ziffer einsRekonstruieren, Reparieren, Gestalten und Adaptieren
Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren gestaltet und veredelt Objekte und Oberflächen mit traditionellen und modernen Handwerkstechniken. Als Grundlage entwirft sie Skizzen und Zeichnungen von Objekten und architektonischen Elementen unter Berücksichtigung von künstlerischen und historischen Anforderungen sowie des Auftraggeberwunsches.Sie bearbeitet Trägermaterialien und bereitet geeignete Untergründe, wie zB Kreidegrund, für Vergoldungen, Metallisierungen und Staffierarbeiten vor, baut sie auf, bearbeitet, rekonstruiert und repariert sie. Zum Schutz gegen äußere Einflüsse, wie zB Korrosion oder Schimmel sperrt sie Materialien und Untergründe ab.Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren wählt Materialien und Techniken aus, um Gegenständen den Anschein zu geben aus purem Gold zu sein. Sie handhabt zur Umsetzung edle und unedle Blattmetalle fachgerecht und führt verschiedene Techniken aus, wie die Polimentvergoldung und die Ölvergoldung, und verwendet dazu auch traditionelles Vergolderwerkzeug wie Anschießer und Vergoldermesser. Sie metallisiert mit Schlagmetallen, bringt Metallpigmente auf und stellt transparente und pigmentierte Überzüge für Vergoldungen her. Goldersatzmaterialien nutzt sie fachgerecht unter Berücksichtigung des Auftraggeberwunsches sowie der berufsethischen Qualitätssicherung.Zur Gestaltung von Objekten wie Rahmen oder figuralen Elementen nutzt sie verschiedene Techniken, wie zB Gravieren, Punzieren, Patinieren oder Mattieren und vollendet sie zB durch Lasieren und Polieren. Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren bemalt nicht vergoldete Flächen (Staffieren) und führt unterschiedliche Imitations- und Illusionstechniken entsprechend des künstlerischen und stilistischen Bedarfes aus. Sie fasst Plastiken und Skulpturen polychrom und gestaltet Inkarnate und Draperien. Dazu arbeitet sie mit unterschiedlichen Malmedien und stellt den Einfluss von Lichtquellen korrekt dar. Sie entwirft Muster, Schriften und Beschriftungen und nimmt sie an unterschiedlichen Oberflächen vor. Außerdem gestaltet sie Zierelemente und legt Stuckelemente farblich heraus.Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren reinigt und pflegt Objekte und erhält und schützt deren Oberflächenveredelungen. Sie fertigt objekt- und situationsgerechte Aufhängungen an, führt Montagearbeiten durch und sichert Objekte. Bei der Demontage dokumentiert Sie den Zustand, die Befestigung und die Position der Objekte nachvollziehbar. Sie verpackt Objekte fachgerecht bzw. haust sie ein, transportiert sie und lagert sie bei Bedarf unter Berücksichtigung spezieller Lagerbedingungen.- Ziffer 2Restaurieren und Konservieren
Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren führt Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an verschiedenen Objekten durch und wählt geeignete Methoden aus. Dabei beachtet sie verschiedene Vorgaben, wie zB das übergeordnete Restaurierungsziel oder die Vorgaben der Chartas, und geht gewissenhaft, respektvoll und sorgfältig mit den ihr anvertrauten Kunstwerken und Kulturgütern um. Er/sie identifiziert Objekte anhand typischer historischer Merkmale, Arbeitstechniken und Materialien und ordnet sie unterschiedlichen Epochen, Stilen und Regionen zu. Außerdem recherchiert sie Informationen, zB aus historischen Unterlagen, und führt Objektbeschreibungen durch.Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren erkennt Probleme und Schäden an Objekten sowie deren Trägermaterialien und Untergründen, führt Schadensbildaufnahmen einschließlich einer fachgerechten Fotodokumentation durch und kartiert sie graphisch als colorierte Skizze. Sie führt objektbezogene Freilegungs- und Abdeckungsarbeiten wie Einzelsondagen durch und entnimmt Proben für weitere Analysen. Aus Befunden ermittelt sie verschiedene Informationen, wie zB zu verwendende Materialien.Im Rahmen von Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten bearbeitet die Fachkraft für Vergolden und Staffieren historische Untergründe, bereitet bzw. behandelt sie vor und führt substanzschonend Reinigungs- und Festigungsarbeiten durch. Probleme und Schäden, wie zB Feuchteschäden oder Abplatzungen, behandelt sie fachgerecht, befestigt lose Teile und schließt Fehlstellen in der passenden historischen Technik.- Ziffer 3Kommunikation und Dokumentation
Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren führt Gespräche mit Behördenvertretern und berät Auftraggeber wie Privatkunden, Kirchen oder Architekten über die Restaurierung von Objekten und die Gestaltung und Veredelung von Oberflächen. Dabei geht sie auf unterschiedliche Techniken und Materialien sowie deren Eigenschaften und Nachhaltigkeit ein. Sie informiert über die Objektpflege, insbesondere über Reinigung, Pflegemittel, Luftfeuchtigkeit und Sonneneinstrahlung und weist bei augenscheinlichen Fehlern auf die fachgerechte Ausführung hin. Mit Beschwerden und Reklamationen geht sie kompetent um.Bei ihrer Arbeit stimmt sich die Fachkraft für Vergolden und Staffieren mit anderen Gewerken und Handwerken sowie dem Auftraggeber ab. Sie arbeitet beim Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen mit, baut erforderliche Arbeitsgerüste auf bzw. ab, hält sie instand und nutzt sie. Den eigenen Arbeitsplatz sichert sie gegen herabfallende Gegenstände, Beschädigung usw.Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren dokumentiert ausgeführte Arbeiten und Arbeitsergebnisse fachgerecht und erstellt Restaurierungsberichte und Enddokumentationen. Sie protokolliert Baubesprechungen, führt die Baudokumentation durch und ergänzt gegebenenfalls Bautageberichte zur Beweissicherung mit Fotodokumentationen. Außerdem unterstützt sie beim Erstellen von Angeboten mit technisch korrekten Beschreibungen von anzubietenden Leistungen sowie Zeit- und Materialabschätzungen. - Absatz 3,Fachübergreifende Kompetenzbereiche:Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft für Vergolden und Staffieren folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
- Ziffer einsArbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge, um ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.- Ziffer 2Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft für Vergolden und Staffieren nachhaltig und ressourcenschonend.- Ziffer 3Digitales Arbeiten
Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für ihre Aufgaben am besten geeigneten digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutz-Grundverordnung).
Berufsbild
Paragraph 4,
- Absatz eins,Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
- Absatz 2,Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
- Absatz 3,Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln. Kenntnisse und Fertigkeiten, die sich über mehrere Lehrjahre erstrecken, sind in allen angeführten Lehrjahren zu vermitteln.
- Absatz 4,Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
- Absatz 5,Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:
1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft für Vergolden und Staffieren kann |
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden und Kundinnen werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
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- Absatz 6,Fachliche Kompetenzbereiche sind:
4. Kompetenzbereich: Rekonstruieren, Reparieren, Gestalten und Adaptieren | |||
4.1 Grundlagen des Vergolder- und Staffierer-Handwerks | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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4.2 Zeichnen und Entwerfen | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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4.3 Rahmenherstellung | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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4.4 Bearbeiten und Vorbereiten von Trägermaterialien und Untergründen | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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4.5 Vergolden, Metallisieren und Gestalten von Oberflächen | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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4.6 Bemalen und Fassen von nicht vergoldeten Flächen (Staffieren) | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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4.7 Endfertigung von gestalteten Oberflächen | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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4.8 Pflege und Sicherung von Objekten | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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4.9 Transport und Lagerung | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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5. Kompetenzbereich: Restaurieren und Konservieren | |||
5.1 Grundlagen | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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5.2 Objektidentifikation, Befundung und Analyse | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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5.3 Konservieren und Restaurieren | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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6. Kompetenzbereich: Kommunikation und Dokumentation | |||
6.1 Kommunikation und Beratung | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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6.2 Zusammenarbeit und Abstimmung | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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| x | x |
| x | x |
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| x | x |
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6.3 Arbeitsplatzgestaltung | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
| x | x | x |
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| x | x |
| x |
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| x | x |
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| x | x |
6.4 Dokumentation | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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| x |
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| x | x |
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| x | x |
6.5 Angebote und Ausschreibungen | |||
Die Fachkraft kann | Lehrjahr | ||
1 | 2 | 3 | |
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- Absatz 6,Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der jeweils geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der jeweils geltenden Fassung, zu entsprechen.
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
Paragraph 13,
- Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der Paragraphen 5 bis 12 mit 1. August 2021 in Kraft.
- Absatz 2,Die Paragraphen 5 bis 12 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
- Absatz 3,Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (Vergolder und Staffierer-Ausbildungsverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 1996,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 177 aus 2005,, tritt mit Ausnahme der Paragraphen 6 bis 14 mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft.
- Absatz 4,Die Paragraphen 6 bis 14 der Vergolder und Staffierer-Ausbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 31 aus 1996,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
- Absatz 5,Lehrlinge, die am 31. Juli 2021 im Lehrberuf Vergolder und Staffierer ausgebildet wurden und die Lehrzeit noch nicht beendet haben, können bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) nach den in Absatz 3, angeführten Ausbildungsvorschriften weiter ausgebildet werden.
- Absatz 6,Lehrlinge, die gemäß dieser Verordnung oder im Lehrberuf Vergolder und Staffierer ausgebildet werden und deren vereinbarte Lehrzeit vor dem 1. Jänner 2023 endet, können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung gemäß den Paragraphen 6 bis 14 der Vergolder und Staffierer-Ausbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 177 aus 2005,, antreten.
- Absatz 7,Lehrzeiten, die im Lehrberuf Vergolder und Staffierer gemäß der in Absatz 3, angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Vergolden und Staffieren gemäß dieser Verordnung zur Gänze anzurechnen.