Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
BGBl. II Nr. 363/2021
Einführung des Klimatickets
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Inkrafttreten
Paragraph 12,
- Absatz 2,Das Außerkrafttreten der Verordnung wird mit einer Übergangsfrist von zumindest 12 Monaten bekanntgegeben werden.