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BGBl. II Nr. 382/2021

kundgemacht 30.08.2021 RIS↗
IKT-Schulverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über IKT-gestützten Unterricht und Datensicherheitsmaßnahmen im Schulwesen (IKT-Schulverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 382/2021× zu IKT-Schulverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

IKT-Schulverordnung neu § 0↗RIS↗
§ 14neu
in Kraft ab 01.09.2021 · idF BGBl. II Nr. 382/2021 § 14↗RIS↗

Elektronische Kommunikation mit Erziehungsberechtigten

Paragraph 14,

Sofern die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einer elektronischen Kommunikation mit der Schule nützen wollen, ist durch die zum Einsatz kommenden IT-Systeme und Dienste sicherzustellen, dass die elektronische Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers erfolgt und die Kenntnisnahme der Nachricht durch die Erziehungsberechtigten für die Schule nachvollziehbar ist.