Absatz eins,Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in Schulen, in der Schulverwaltung und zum Schutz der Rechte von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten ist für die Anmeldung und Nutzung von IT-Systemen und Diensten im Schulwesen ein Identity- und Access-Management vorzusehen. Zu diesem Zweck ist für alle öffentlichen und privaten Schulen von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung als Verantwortliche bzw. als Verantwortlicher ein Bildungsstammportal zu betreiben, sofern deren Erhalter nicht von der Möglichkeit des Betriebs eines eigenen Bildungsstammportals gemäß Absatz 2, Gebrauch machen. Jenes umfasst als Access-Management das IT-System „Portal Digitale Schule (PoDS)“ und verwaltet die Zugriffsberechtigungen von Schülerinnen und Schülern, Lehr- und Verwaltungspersonal sowie von Erziehungsberechtigten auf schulbezogene IT-Systeme und Dienste. Die dafür benötigten Identitätsdaten dieser Personengruppen werden im IT-System „edu.IDAM“ für Schülerinnen und Schüler, im PoDS für Erziehungsberechtigte als Identitätsmanagement verwaltet und aus den lokalen Evidenzen nach Paragraph 5, BilDokG 2020 bzw. den Personalverwaltungssystemen gespeist.
BGBl. II Nr. 382/2021
IKT-Schulverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über IKT-gestützten Unterricht und Datensicherheitsmaßnahmen im Schulwesen (IKT-Schulverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Bildungsstammportale und Bildungsportalverbund
Paragraph 6,
- Absatz 2,Eine Stelle nach Paragraph 15, Ziffer 2, oder ein Schulerhalter kann als Verantwortlicher ein Bildungsstammportal für die Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie Lehr- und Verwaltungspersonal im eigenen Zuständigkeitsbereich betreiben. Solche Bildungsstammportale haben für die Aufnahme in den Bildungsportalverbund gemäß Paragraph 4, Ziffer 8, die allgemeine Zugänglichkeit für Schülerinnen und Schüler, Lehr- und Verwaltungspersonal sowie Erziehungsberechtigte im jeweiligen Geltungsbereich eines Bildungsstammportals zu gewährleisten und für das Access-Management für bundesweite IT-Systeme und Dienste im Bildungsbereich und Synchronisation mit anderen bundesweiten Verzeichnisdiensten Schnittstellen zu den IT-Systemen PoDS und edu.IDAM vorzusehen und die dafür benötigten Daten gemäß Absatz 3, zur Verfügung zu stellen. Dafür haben die Betreiber eines Bildungsstammportals dem Bildungsportalverbund beizutreten und eine unterzeichnete Bildungsportalverbundvereinbarung bei der Bundesministerin oder beim Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung als Depositär zu hinterlegen. Diese Vereinbarung hat der Festlegung gemeinsamer Rechte, Pflichten und Nutzungsbedingungen der Betreiber von Bildungsstammportalen zu dienen und einen einheitlichen Rahmen für den Zugriff auf verschiedene IT-Systeme und Dienste, wie sie insbesondere im PoDS beinhaltet sind, zu schaffen. Der Text der Bildungsportalverbundvereinbarung ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu veröffentlichen.
- Absatz 3,Für die Nutzung eines Bildungsstammportals gemäß Absatz eins und 2 durch Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte und durch Bedienstete des Bundes an Schulen und Landeslehrpersonen sind im Bildungsportalverbund zu verarbeiten und bereitzustellen:
- Ziffer einsfolgende Daten der Schülerinnen und Schüler aus den Evidenzen der Schülerinnen und Schüler bzw. der Studierenden gemäß Paragraph 5, sowie Anlage 1 und 2 BilDokG 2020 in Verbindung mit Paragraph 14 a, SchUG sowie das bPK-BF aus dem Stammzahlenregister:
- Litera aAngaben zur besuchten Schule (Schulkennzahl, Schulbezeichnung, Anschrift),
- Litera bein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, BilDokG2020,
- Litera cdas bereichsspezifische Personenkennzeichen des Tätigkeitsbereichs „Bildung und Forschung“ (bPK-BF),
- Litera ddie Namen (Vor- und Familiennamen, einschließlich allfälliger akademischer Grade),
- Litera edas Geburtsdatum,
- Litera fdas Geschlecht,
- Litera gAngaben zur besuchten Klasse bzw. zum besuchten Jahrgang, Klassen- bzw. Jahrgangsvorstand oder Klassen- bzw. Jahrgangsvorständin sowie Zuordnung zum Stundenplan,
- Litera hder Schülerinnen- bzw. Schülerstatus (ordentlich oder außerordentlich),
- Litera idie Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Ziffer 2folgende Daten der Erziehungsberechtigten aus den Evidenzen der Schülerinnen und Schüler gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 20, sowie Anlage 2 Ziffer 9, BilDokG 2020 in Verbindung mit Paragraph 14 a, SchUG :
- Litera adie Schulkennzahl bzw. Schulkennzahlen der von den zugehörigen Schülerinnen und Schülern besuchten Schule bzw. Schulen,
- Litera bdas bPK-BF, dieses nach Erklärung der Einwilligung gem. Artikel 7, DSGVO der oder des Erziehungsberechtigten,
- Litera cdie Namen (Vor- und Familiennamen einschließlich allfälliger akademischer Grade),
- Litera ddas Geschlecht,
- Litera edie Zuordnung zu den zugehörigen Schülerinnen und Schüler je Schulkennzahl,
- Litera fdie Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Ziffer 3folgende Daten der Bediensteten des Bundes an Schulen gemäß Paragraph 280, Absatz eins, Ziffer eins, BDG und der Landeslehrpersonen gemäß Paragraph 119 a, des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LDG, Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1984,, in Verbindung mit Paragraph 280, Absatz eins, Ziffer 7, BDG:
- Litera adie Schulkennzahl bzw. Schulkennzahlen,
- Litera bdas bPK-BF,
- Litera cdie Namen (Vor- und Familiennamen einschließlich allfälliger akademischer Grade),
- Litera ddas Geschlecht,
- Litera edie SAP-Personalnummer,
- Litera fdie Zuordnung zu Stundenplänen (Klasse bzw. Jahrgang),
- Litera gdie Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
- Absatz 4,Schulleitungen oder Dienstgeber, die das Bildungsstammportal gemäß Absatz eins, nutzen, haben die Daten gemäß Absatz 3, über Schnittstellen aus den jeweiligen lokalen Evidenzen gemäß Paragraph 5, BilDokG 2020 sowie den Personalverwaltungssystemen, soweit sie nicht Bundesbedienstete betreffen, für Zwecke des Identitätsmanagements und der Synchronisation in den IT-Systemen PoDS und edu.IDAM zu übermitteln. Sie haben die Kosten zu tragen, die durch die Herstellung und den Betrieb der Schnittstelle zur Anbindung an das Bildungsstammportal des Bundes entstehen.