Absatz eins,Zu melden sind
- Ziffer einsdie Summe der von ausländischen Kartenorganisationen in der Meldeperiode refundierten Beträge (Zahlungseingänge) zum Ausgleich aller Zahlungen, die der Meldepflichtige an Inländer vorgenommen hat, um Transaktionen zu bezahlen, welche Ausländer als kartengebundene Zahlungsvorgänge mit Inländern getätigt haben;
- Ziffer 2die Summe der an ausländische Kartenorganisationen in der Meldeperiode refundierten Beträge (Zahlungsausgänge) zum Ausgleich aller Zahlungen, die diese Organisationen vorgenommen haben, um Transaktionen zu bezahlen, welche Inländer als kartengebundene Zahlungsvorgänge (unter Verwendung von Zahlungskarten, die von Zahlungsdienstleistern bzw. dem Meldepflichtigen ausgegeben wurden) mit Ausländern getätigt haben.