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BGBl. I Nr. 175/2021

kundgemacht 09.09.2021 RIS↗Parlament↗
Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG)
Kundmachung BGBl. I Nr. 175/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) neu § 0↗RIS↗
§ 14neu
in Kraft ab 01.01.2022 · idF BGBl. I Nr. 175/2021 § 14↗RIS↗

Preisminderung

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Der Verbraucher kann sein Recht auf Preisminderung durch Erklärung ausüben, die an keine bestimmte Form gebunden ist.
  2. Absatz 2,Die Preisminderung bemisst sich nach dem Verhältnis des Werts der an den Verbraucher übergebenen Ware zum Wert der mangelfreien Ware.