Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 176/2021

kundgemacht 09.09.2021 RIS↗Parlament↗
Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021
Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021)
Kundmachung BGBl. I Nr. 176/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Kartellgesetz 2005 (KartG 2005) 924 § 0↗RIS↗
§ 28aneu
in Kraft ab 10.09.2021 · idF BGBl. I Nr. 176/2021 § 28a↗RIS↗

Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung

Paragraph 28 a,

Das Kartellgericht hat festzustellen, dass ein Unternehmer auf einem mehrseitigen digitalen Markt marktbeherrschend (Paragraph 4,) ist, soweit daran ein berechtigtes Interesse besteht. Wenn sich nach dieser Feststellung die maßgeblichen Umstände ändern, hat das Kartellgericht auf Antrag des betroffenen Unternehmers festzustellen, dass die Marktbeherrschung nicht mehr besteht.