BGBl. I Nr. 250/2021
Änderung des COVID-19-Gesetzes-Armut
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5dneu
Mittel zur Bekämpfung COVID-19-bedingter-Armutsfolgen für Studierende
Paragraph 5 d,
Studierende, die auf Grund eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für November 2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich zur Studienbeihilfe oder zum Mobilitätsstipendium einen einmaligen Betrag von 150 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrages bedarf.