Absatz eins,Der Betriebsversammlung bzw. der Gruppenversammlung obliegt:
- Ziffer einsBehandlung von Berichten des Betriebsrates und der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer;
- Ziffer 2Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;
- Ziffer 3Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe einer Betriebsratsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds;
- Ziffer 4Beschlussfassung über die Enthebung des Betriebsrates;
- Ziffer 5Beschlussfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;
- Ziffer 6Wahl der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer;
- Ziffer 7Beschlussfassung über die Enthebung der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer;
- Ziffer 8Beschlussfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrates nach Wiederaufnahme des Betriebes.