Absatz eins,Die Mutter bzw. der Vater kann bei Inanspruchnahme einer Karenz nach Paragraph 35,, Paragraph 36,, Paragraph 38,, Paragraph 39, oder Paragraph 53 bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Karenz den vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erklären.
BGBl. I Nr. 78/2021
Landarbeitsgesetz 2021 sowie Änderung des Behinderten-Einstellungsgesetzes, des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 54neu
Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes
Paragraph 54,
- Absatz 2,Die Mutter kann weiters
- Ziffer einsnach der Geburt eines lebenden Kindes,
- Ziffer 2nach der Annahme eines Kindes, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes Statt (Paragraph 38, Absatz eins, Ziffer eins,) oder nach Übernahme eines solchen Kindes in unentgeltliche Pflege (Paragraph 38, Absatz eins, Ziffer 2,),
innerhalb von drei Monaten ihren Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erklären.