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BGBl. I Nr. 94/2021

kundgemacht 28.05.2021 RIS↗Parlament↗
Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Finanzstrafgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021)
Kundmachung BGBl. I Nr. 94/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) 5241 § 0↗RIS↗
§ 33aneu
in Kraft ab 29.05.2021 · idF BGBl. I Nr. 94/2021 § 33a↗RIS↗

Durchlieferung von Unionsbürgern

Paragraph 33 a,

Nach Paragraph 33, Absatz 2 und 3 ist auch vorzugehen, wenn der Europäische Haftbefehl gegen einen Unionsbürger ausgestellt wurde und

  1. Ziffer eins
    der Unionsbürger seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland hat,
  2. Ziffer 2
    davon auszugehen ist, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Inland der Erleichterung der Resozialisierung und der Wiedereingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft dient, und
  3. Ziffer 3
    er sein Recht auf Aufenthalt nicht durch ein Verhalten verwirkt hat, das eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt.