BGBl. II Nr. 135/2022
Entschließung des Bundespräsidenten betreffend den Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
Entschließung des Bundespräsidenten betreffend den Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Inkrafttreten
Paragraph 13,
Diese Entschließung tritt mit 1. April 2022 in Kraft.