Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
BGBl. II Nr. 136/2022
Jugendgerichtshilfe-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der angeordnet wird, für welche Staatsanwaltschaften, Landesgerichte und Bezirksgerichte in anderen Bundesländern als Wien eine Jugendgerichtshilfe eingerichtet ist (Jugendgerichtshilfe-Verordnung – JGHV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu