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BGBl. II Nr. 182/2022

kundgemacht 10.05.2022 RIS↗
Bekanntgabe über die Veröffentlichung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2021 sowie HochwasserrisikomanagementplanVO 2021
Bekanntgabe der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über die Veröffentlichung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend die Einstufung erheblich veränderter oder künstlicher Oberflächenwasserkörper, die Erlassung der zur stufenweisen Erreichung der Umweltziele erstellten allgemein verbindlichen Maßnahmenprogramme sowie die Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans, mit welchem die für Gebiete mit potentiellem signifikanten Hochwasserrisiko festgelegten angemessenen Ziele einschließlich der zur Zielerreichung vorgesehenen Maßnahmen verbindlich gesetzt werden (Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2021 – NGPV 2021 und HochwasserrisikomanagementplanVO 2021 – RMPV 2021)
Kundmachung BGBl. II Nr. 182/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2021 (NGPV 2021) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 10.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 182/2022 § 1↗RIS↗

Einstufung als erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper

Paragraph eins,

Die in den Anlagen 1 bis 4 angeführten Gewässerabschnitte werden auf Basis der Darlegungen im aktualisierten Planungsdokument „Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021“ (NGP 2021), entsprechend den in Paragraph 30 b, Absatz eins, Ziffer eins und 2 WRG 1959 festgelegten Kriterien, als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper eingestuft.