„Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter“: ein Unternehmen, das einen Sprachkommunikationsdienst iSd. Paragraph 4, Ziffer 28, TKG 2021 anbietet, bei dem die Endeinrichtungen iSd. Paragraph 4, Ziffer 34, TKG 2021, die standortunabhängig genutzt werden können, über eine Funkschnittstelle mit dem Kommunikationsnetz verbunden sind und an den verwendeten Frequenzen ein exklusives Nutzungsrecht besteht;
BGBl. II Nr. 184/2022
Nummernübertragungsverordnung 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Regelungen zur Übertragung von Nummern zwischen Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbietern erlassen werden (Nummernübertragungsverordnung 2022 – NÜV 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Begriffsbestimmungen
Paragraph eins,
Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
- Ziffer eins
- Ziffer 2„Nummernübertragung“: der Wechsel des Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieters unter Beibehaltung der Nummer;
- Ziffer 3„Routingeintrag“: ein Verbindungsziel für eine Nummer oder einen Nummernblock;
- Ziffer 4„Mobiles VPN“: ein mobiles virtuelles privates Netz (Virtual Private Network), das verschiedene mobile Anschlüsse logisch zusammenfasst;
- Ziffer 5„Kopfnummer“: ein Bestandteil einer nationalen Nummer zur Adressierung von Endeinrichtungen, die im Fall von in mobilen Netzen realisierten privaten Netzfunktionen ausschließlich einer Vermittlungsfunktion dient.