Absatz eins,Einen Antrag auf Nummernübertragung kann der Endnutzer beim aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter erst ab Vorliegen der Nummernübertragungsinformation stellen.
BGBl. II Nr. 184/2022
Nummernübertragungsverordnung 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Regelungen zur Übertragung von Nummern zwischen Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbietern erlassen werden (Nummernübertragungsverordnung 2022 – NÜV 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Voraussetzungen und Zeitpunkt der Nummernübertragung
Paragraph 6,
- Absatz 2,Sobald ein Antrag des Endnutzers auf Nummernübertragung vorliegt und kein Verweigerungsgrund nach Paragraph 5, Absatz eins, vorliegt, haben aufnehmender und abgebender Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter gemeinsam alle weiteren Schritte zur ordnungsgemäßen Durchführung der Nummernübertragung zu setzen.