Absatz eins,Ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind die besonderen Tagebücher automationsunterstützt zu führen und neue Karteikarten nur mehr automationsunterstützt zu eröffnen.
BGBl. II Nr. 192/2022
Urkundenhinterlegungsumstellungs-Verordnung 2022
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Umstellung der Urkundenhinterlegungsverzeichnisse und der Sammlung der bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden (Urkundenhinterlegungsumstellungs-Verordnung 2022 – UHU-VO 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Langt nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Einlaufstück ein, für das eine Karteikarte bereits besteht, so ist diese Karteikarte umzustellen und das Einlaufstück automationsunterstützt zu erfassen.
- Absatz 3,Die Umstellung der Sammlung der nach Paragraph eins, UHG bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden gilt nur für die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einlangenden Urkunden.