Absatz eins,Sofern bei Verbringungen der Bestimmungs- oder Durchfuhrmitgliedstaat bestimmte Vorgangsweisen festlegen kann oder die Verbringung von Zustimmungserklärungen oder Vereinbarungen abhängig gemacht wird, hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auch die nationale Umsetzung dieser Maßnahmen in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ zu veröffentlichen.
BGBl. II Nr. 370/2022
Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Verbringen von lebenden Tieren, Bruteiern, Samen, Eizellen, Embryonen und Gameten in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU, sowie veterinärpolizeiliche Bestimmungen über das Verbringen von Erzeugnissen und Gegenständen in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU (Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022 – BVO 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Verbringungsbeschränkungen aus tierseuchenrechtlichen Gründen
Paragraph 12,
- Absatz 2,Wird für Fleisch eine Ausnahme vom Verbringungsverbot gemäß den Vorschriften des Teiles römisch drei Titel römisch zwei des AHL gewährt, so müssen die Sendungen gemäß Paragraph 14, Absatz 3, Fleischuntersuchungsverordnung 2006, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 109 aus 2006,, gekennzeichnet sein.