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BGBl. II Nr. 370/2022

kundgemacht 04.10.2022 RIS↗
Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Verbringen von lebenden Tieren, Bruteiern, Samen, Eizellen, Embryonen und Gameten in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU, sowie veterinärpolizeiliche Bestimmungen über das Verbringen von Erzeugnissen und Gegenständen in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten der EU (Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022 – BVO 2022)
Kundmachung BGBl. II Nr. 370/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022 (BVO 2022) neu § 0↗RIS↗
§ 13neu
in Kraft ab 19.10.2022 · idF BGBl. II Nr. 370/2022 § 13↗RIS↗

Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Stellt die Behörde im Zuge der Überwachung der Verbringung von Tieren, Erzeugnissen oder Gegenständen in oder aus einem anderen Mitgliedstaat der EU Tatsachen fest, die auf die Gefahr einer Seuchenverbreitung schließen lassen, so hat sie unbeschadet Artikel 138 OCR insbesondere Folgendes anzuordnen:
    1. Ziffer eins
      bei Tieren und Zuchtmaterial
      1. Litera a
        die Quarantäne in einer geeigneten Quarantänemöglichkeit und Durchführung erforderlicher tierseuchenrechtlicher Maßnahmen oder gegebenenfalls
      2. Litera b
        die Tötung und Beseitigung auf eine Weise, die gewährleistet, dass etwa vorhandene Seuchenerreger abgetötet werden;
    2. Ziffer 2
      bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten oder Gegenständen deren Behandlung oder Beseitigung auf eine Weise, die gewährleistet, dass etwa vorhandene Seuchenerreger abgetötet werden.
  2. Absatz 2,Ist eine geeignete Quarantänemöglichkeit nicht vorhanden, so können die betroffenen Tiere im Zuge einer nach Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, angeordneten Maßnahme in einer nach den Bestimmungen der Veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung 2019, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 415 aus 2019,, zugelassenen Quarantänestation quarantänisiert werden.