BGBl. II Nr. 393/2022
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der eine Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021 erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Mitglieder
Paragraph eins,
Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen (kurz: „Fachbeirat Netzsicherheit“) besteht aus dem Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Telekommunikation und Post, als Vorsitzenden (Paragraph 45, Absatz 11, Satz 1 TKG 2021) sowie den gemäß Paragraph 45, Absatz 9, TKG 2021 von der Bundesregierung bestellten zwölf Mitgliedern.