entweder
- Litera adas 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Litera bein gemäß Paragraph 132, SchFG zugelassenes, mindestens zwei Jahre umfassendes Ausbildungsprogramm für Matrosinnen bzw. Matrosen absolviert hat,
- Litera cim Rahmen dieses zugelassenen Ausbildungsprogrammes eine Mindestfahrzeit von 90 Tagen absolviert hat und
- Litera düber die medizinische Tauglichkeit gemäß Anlage 7 verfügt.