Absatz eins,Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 1 ist ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt auszustellen, wenn die antragstellende Person
- Ziffer einsdas 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Ziffer 2in einer behördlichen Prüfung gemäß Absatz 2, nachgewiesen hat, dass sie in der Lage ist,
- Litera aden Einsatz von Rettungsmitteln an Bord von Fahrgastschiffen zu organisieren,
- Litera bSicherheitsanweisungen anzuwenden und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere in Notfällen zu ergreifen (zB Evakuierung, Schäden, Kollision, Auflaufen, Brand, Explosion und andere Situationen, in denen die Gefahr einer Panik besteht), einschließlich der unmittelbaren Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang römisch vier der Verordnung (EU) Nr. 1177 aus 2010, über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006 aus 2004,, Amtsblatt Nummer L 334 vom 17.12.2010 Seite 1,
- Litera cin einfachem Englisch zu kommunizieren und
- Litera ddie einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1177 aus 2010, zu erfüllen.