Absatz eins,Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 1 ist ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) auszustellen, wenn die antragstellende Person
- Ziffer einsdas 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Ziffer 2in einer behördlichen Prüfung gemäß Absatz 2, nachgewiesen hat, dass sie in der Lage ist,
- Litera afür die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Standards für mit Flüssigerdgas als Brennstoff betriebene Fahrzeuge sowie sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen,
- Litera bsich der wichtigen Aspekte im Hinblick auf Flüssigerdgas bewusst zu sein und die damit verbundenen Risiken zu erkennen und zu bewältigen,
- Litera cdie Flüssigerdgas-spezifischen Systeme sicher zu betreiben,
- Litera dfür die regelmäßige Überprüfung der Flüssigerdgas-Anlage zu sorgen,
- Litera edas Bunkern von Flüssigerdgas in sicherer und kontrollierter Weise vorzunehmen,
- Litera fdie Flüssigerdgas-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen vorzubereiten und
- Litera gKrisensituationen im Zusammenhang mit Flüssigerdgas zu bewältigen.