Absatz eins,Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 1 sind bei Vorliegen der in den Absatz 2 bis Absatz 5, angeführten Voraussetzungen in ein Unionsbefähigungszeugnis für Schiffsführerinnen bzw. Schiffsführer folgende besondere Berechtigungen einzutragen:
- Ziffer einsdas Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter,
- Ziffer 2das Befahren von Binnenwasserstraßen mit besonderen Risiken,
- Ziffer 3Radarfahrt,
- Ziffer 4die Führung von Großverbänden.