Absatz eins,Personen, die über ein Unionsbefähigungszeugnis für Mitglieder einer Decksmannschaft verfügen, haben nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres und danach in Zeitabständen von fünf Jahren ihre medizinische Tauglichkeit durch ein ärztliches Gutachten gemäß Paragraph 21, nachzuweisen. Nach Vollendung des 70. Lebensjahres verkürzen sich diese Zeitabstände auf zwei Jahre.
BGBl. II Nr. 42/2022
Schiffsbetriebsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den Betrieb von Fahrzeugen auf Binnengewässern (Schiffsbetriebsverordnung – SchBV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 22neu
Befristungen für Unionsbefähigungszeugnisse
Paragraph 22,
- Absatz 2,Unbeschadet der in Absatz eins, genannten Beschränkungen sind Unionsbefähigungszeugnisse für Mitglieder der Decksmannschaft höchstens 13 Jahre lang gültig. Zur Verlängerung der Gültigkeit ist das Vorliegen der medizinischen Tauglichkeit durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.
- Absatz 3,Unionsbefähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) sind höchstens fünf Jahre lang gültig.