Absatz eins,Der Berechtigungsumfang von nationalen Befähigungsausweisen kann über Antrag eingeschränkt werden, und zwar
- Ziffer einsvon Kapitänspatenten – Seen und Flüsse
- Litera aauf bestimmte Fahrzeugarten,
- Litera bauf eine Fahrzeuglänge von weniger als 30 m,
- Litera cauf einzelne Gewässer oder Gewässerteile;
- Ziffer 2von Schiffsführerpatenten
- Litera aauf bestimmte Fahrzeugarten,
- Litera bauf einzelne Gewässer oder Gewässerteile,
- Litera cbei gemäß Paragraph 27, Absatz 3, Ziffer 4, erbrachter Fahrpraxis auf hinsichtlich der Länge baugleiche Fahrzeuge,
- Litera dauf andere Gewässer als Wasserstraßen,
- Litera eauf eine Fahrzeuglänge von weniger als 20 m.